Textile Kennzeichnung


In diesem Artikel geht es um mein neues Textillabel. 


Ich habe dieses Textillabel ins Leben gerufen, da ich für manche meiner selbstgemachten Kreationen keine spezifischen Textilerzeugnis-Angaben machen kann.


Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 muss jedes Textilerzeugnis mit einem Etikett versehen sein, auf dem man die genaue Textilzusammensetzung erkennen kann. 

Dies berücksichtigt vor allem den Käuferschutz in Bezug auf Allergien oder sonstige Unverträglichkeiten. 


Mein neues Textillabel soll den Kunden auf eine Ausnahme dieser Verordnung hinweisen. 


EU-Verordnung Nr. 1007/2011 Anhang V Nummer 13


Zitat: 


„Textilerzeugnisse, für die keine Etikettierung oder Kennzeichnung vorgeschrieben ist

(gemäß Artikel 17 Absatz 2)



13. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind“


Zitat Ende. 


Von dieser Ausnahme mache ich, mit Kennzeichnung meines neuen Labels, Gebrauch. 


Somit sollte sich jeder Kunde im Klaren sein, dass Produkte, die mit diesem Label gekennzeichnet sind, keine Ausweisung/Kennzeichnung über die Textilzusammensetzung eingenäht haben. 


Hier eine unvollständige Liste der Textilien, die in diesen Produkten zu finden sein könnten:


Aramid, Acetat, Polyvinylchlorid, Lyocell. Modal, Baumwolle, Triacetat, Cupro, Viskose, Elastan (Lycra), Fique, Hanf, Urena(Bastfaser), Rosella, Jute, Kenaf, Kapok, Gummi, Flachs Leinen, Modacryl, Polyamid, Polyacryl, Polyethylen, Polyester, Polspropylen, Polytetrafluorethelen, Polyvinylalkohol, Ramie, Seide, Sisal, Sunn, Tussahseide, Angora, Vikunja, Kamel, Lama, Mohair, Kanin, Wolle, Alpaka, Kashmir, Guanako, YAK, Zellstoff,...


Abschließend eine Zusammenfassung des Artikels.


Mein neues Textillabel soll den Käufer und Träger darauf hinweisen, dass die mit dem Textillabel versehenen Produkte kein herkömmliches Etikett für die Textilzusammensetzung eingenäht haben,  sondern von der  Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Dies ist gemäß der EU-Verordnung Nr. 1007/2011 Anhang V Nummer 13 rechtens, da es sich um „…Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse…“ handelt. 

Diese Textilerzeugnisse werden genutzt, um daraus neue Produkte herzustellen.


Abschließend ist festzulegen, dass jeder Kunde die Kleidungsstücke auf eigene Gefahr trägt.

Des Weiteren übernehme ich keinerlei Haftung in Bezug auf Probleme, die im Zusammenhang mit den Textilen-Inhaltsstoffen entstehen.


Finden sie folgendes Label in oder an ihrem von mir gekauften Kleidungsstück wieder, gilt der eben erläuterte Sachverhalt.

Textillabel:

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